Lauteracher Ried

Das Lauteracher Ried ist eine alte Kulturlandschaft, die durch die landwirtschaftliche Nutzung erhalten wird. Traditionelle Nutzungsformen haben sich in der Vergangenheit verändert und prägen die Landschaft bis heute durch eine abwechselnd extensive und intensive landwirtschaftliche Nutzung. Während der nördliche Teil des Lauteracher Riedes mit seinem großen Baumbestand an Birken und Eichen einen nahezu parkartigen Charakter vermittelt, öffnet sich das Ried in Richtung Süden zu einer weitläufigen, gehölzarmen Moorlandschaft.

Blick von oben auf den nördlichen Bereich des Lauteracher Riedes © Land Vorarlberg

Weitläufige und offene Riedlandschaften im südlichen Bereich des Lauteracher Riedes © Gebhard Böhler

Der Baumbestand im mittleren und nördlichen Europaschutzgebiet vermittelt einen parkähnlichen Charakter @ UMG Umweltbüro Grabher

Birken im Raureif im Lauteracher Ried @ UMG Umweltbüro Grabher

Jahrtausendealte Landschaftsgeschichte
Als sich die Gletscher nach dem Ende der letzten Eiszeit vor über 10.000 Jahren zurückgezogen hatten, blieb der nacheiszeitliche „Rheintal-Bodensee” zurück, der einst weit in das heutige Rheintal hinauf reichte. Der Rhein und seine Seitenflüsse lagerten große Mengen an Sand und Kies ab, wodurch der See allmählich verlandete. Übrig blieben flache Gewässer und sumpfige Senken mit reichem Pflanzenwuchs. Sauerstoffarmut verhinderte, dass sich abgestorbene Pflanzen zersetzten, wodurch im Laufe von Jahrtausenden allmählich Torf entstand. Im Lauteracher Ried sind die größten Torflager Vorarlbergs erhalten. Bis zu sechs Meter mächtig sind die Torfschichten – kein Wunder, dass das Gebiet gemeinsam mit dem Koblacher Ried im 19. Jahrhundert zu den Zentren des Torfabbaus in Vorarlberg zählte. Die Untersuchung der im Torf erhaltenen Pflanzenreste zeigte, dass im Lauteracher Ried noch vor 150 Jahren vielerorts für Menschen feindliche Bedingungen herrschten. Darauf deuten auch Flurnamen wie Lingensee oder Winterweg, der einst nur bei gefrorenem Boden begangen werden konnte.

Streuwiesen – Lebensraum für Wiesenbrüter
Streuwiesen sind Feucht­wiesen, die nicht gedüngt und nur einmal im Herbst gemäht werden. Durch diese traditionelle extensive Bewirtschaftung sind sie besonders wertvoll für anspruchsvolle Pflanzen und Tiere, die in häufig gemähten Wiesen keinen geeigneten Lebens­raum mehr finden.
Noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts saßen Birkhühner, einst Brutvögel des Gebietes, auf den Gestellen, die für die Trocknung der Torfschollen errichtet wurden. Die Birkhühner sind heute ebenso verschwunden wie die Torfgewinnung der Vergangenheit angehört. Aber noch immer werden rund 90 ha Feuchtwiesen nur einmal im Jahr als Streuwiesen gemäht. Dies erhält den Lebensraum für eine bemerkenswerte Pflanzen- und Tierwelt. Vor allem für Wiesenbrüter, zu denen bedrohte Arten wie Brachvogel und Wachtelkönig zählen und die im Lauteracher Ried eines der letzten Refugien in weitem Umkreis haben.

Fakten

Fläche: 580 ha
Höhe: 400 m. ü. A.
Lage: in Lauterach und Hard, angrenzend an die Dornbirnerach
Natura 2000-Managementregion: Rheintal
Erhaltungsziele: AT3404000 Ziele

Schutzgüter und weitere bemerkenswerte Arten

Die Schutzgüter des Gebietes sind besonders typische und seltene bzw. gefährdete Lebensräume und Arten, für deren Erhalt das Europaschutzgebiet Lauteracher Ried nach der Vogelschutz-Richtlinie ausgewiesen wurde. Einige dieser Schutzgüter wollen wir Ihnen vorstellen:

Bekassine (Gallinago gallinago)

Einst war das typische „Meckern“ der „Himmelsziege“, erzeugt durch im Sturzflug vibrierende Schwanzfedern, nicht selten zu hören. Heute brüten Bekassinen hier nicht mehr regelmäßig. Wichtig sind sumpfige Standorte: Im Boden können sie so die biegsame Spitze ihres langen Schnabels öffnen und die Nahrung – verschiedene Kleintiere – schlucken, ohne den Schnabel aus dem Boden zu ziehen.

Braunkehlchen (Saxicola rubetra)

Das Braunkehlchen kehrt ab April aus seinem Winterquartier in Afrika südlich der Sahara zurück. Im Schutz der Streuwiesen baut der nur spatzengroße Vogel in einer Bodenmulde ein Nest. Die Streuwiesen bieten auch ausreichend Insektennahrung für die Jungenaufzucht. Zaunpfähle sind beliebte Sitzwarten, auf denen das Männchen seinen Gesang darbietet.

Hinweise für Gebietsbesuchende

Abfälle und Lärm vermeiden

Lassen Sie keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeiden Sie Lärm, der die Tierwelt beunruhigt.

Naturbeobachtung

Mit einem Fernglas können Sie die Tierwelt des Riedgebietes von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.

Streuwiesen nicht betreten

Die geschützten Streuwiesen dürfen in der Zeit vom 15. März bis zum 1. September bzw. bis zur Mahd nicht betreten werden.

Leinenpflicht für Hunde

Hunde müssen im gesamten Landschaftsschutzgebiet ausnahmslos an die Leine. Frei laufende Hunde beunruhigen Vögel und andere Wildtiere.

Keine Fluggeräte

Das Überfliegen des Schutzgebietes mit Fluggeräten jeglicher Art in einer Höhe von weniger als 300 m ist nicht erlaubt.

Kernzone für Wiesenbrüter

Wegegebot einhalten

Das gesamte Gebiet der Kernzone darf vom 15. März bis 30. Juni nicht betreten werden. Lediglich die Bregenzseestraße, Vorachstraße, Äußere Beilstielstraße und die Dillenstraße sind in dieser Zeit vom Betretungsverbot ausgenommen.

Kontakt

Regionsmanagement Europaschutzgebiete
Thomas Kühmayer, MSc
Jahngasse 9 · 6850 Dornbirn
Tel. +43 (0) 5572 23235 4718 · thomas.kuehmayer@naturvielfalt.at