Soren, Gleggen-Köblern, Schweizer Ried und Birken-Schwarzes Zeug

Im nördlichen Rheintal ist die größte Moorlandschaft Vorarlbergs erhalten – Überreste einer der größten Talvermoorungen in Österreich überhaupt. Bis heute mähen Landwirte viele Feuchtwiesen nur einmal im Herbst. Diese traditionelle Nutzung erhält wertvolle Lebensräume für zahlreiche seltene Pflanzen und Tiere.

Westlich der Autobahn bis zur Dornbirner Ache hin erstrecken sich die Gebietsteile Birken, Schwarzes Zeug und Soren © Land Vorarlberg

Weitgehend gehölzfreie und offene Streuwiesenlandschaft im Gebietsteil Birken © UMG Umweltbüro Grabher

Das Tafelsilber des Rheintaler Naturschutzes
Streuwiesen sind Feuchtwiesen, die nicht gedüngt und nur einmal im Herbst gemäht werden. Daher sind sie besonders wertvoll für anspruchsvolle Pflanzen und Tiere, die in intensiv genutzten Wiesen keinen Lebensraum mehr finden. Langsam oder erst spät im Jahr wachsenden Blumen und Gräsern bleibt ausreichend Zeit für Blüte und Samenreifung; so mancher Schmetterling mit speziellen Ansprüchen an seine Futterpflanzen wird nur in Streuwiesen fündig; bodenbrütende Vögel sind während der Aufzucht ihrer Jungen nicht durch Mähmaschinen bedroht. Aufgrund dieser extensiven Nutzung zählen beispielsweise die Riedwiesen zu den wichtigsten Brutgebieten für Wiesenvögel in Österreich. Kein Wunder, dass sich in kaum einem anderen Lebensraum seltene und bedrohte Arten in ähnlicher Vielfalt finden wie in traditionell genutzten Streuwiesen.

Refugium für seltene Wiesenbrüter
Wiesenbrüterarten sind sehr gut an die Lebensraumbedingungen in Moorlandschaften angepasst. Der Gehölzbewuchs in den extensiv genutzten Riedgebieten ist meist spärlich und ermöglicht den am Boden brütenden Vogelarten den notwendigen Weitblick für die Erkennung von Gefahren. Im Schutz der Vegetation legen sie ihre Nester in Bodenmulden an und ziehen ihre Jungen auf. Insbesondere während der Hauptbrutzeit von März bis Juni reagieren die wachsamen Wiesenbrüterarten sehr sensibel auf Störungen. Für den Fortbestand dieser bedrohten Arten unverzichtbar sind neben einer naturnahen Bewirtschaftung und der Erhalt großflächiger Streuwiesen auch die Vermeidung von Störungen durch Menschen und freilaufende Hunde.

Fakten

Fläche: 317 ha
Höhe: 400 m. ü. A.
Lage: Dornbirn, Lustenau, Wolfurt und Lauterach. Direkt angrenzend an das Schutzgebiet Lauteracher Ried.
Natura 2000-Managementregion: Rheintal
Erhaltungsziele: AT3423000_Ziele

Schutzgüter und weitere bemerkenswerte Arten

Die Schutzgüter des Gebietes sind besonders typische und seltene bzw. gefährdete Lebensräume und Arten, für deren Erhalt das Europaschutzgebiet Soren, Gleggen-Köblern, Schweizer Ried und Birken-Schwarzes Zeug nach der Fauna-Flora-Habitat- sowie Vogelschutz-Richtlinie ausgewiesen wurde. Einige dieser Schutzgüter wollen wir Ihnen vorstellen:

Braunkehlchen (Saxicola rubetra)

Das Braunkehlchen kehrt ab April aus seinem Winterquartier in Afrika südlich der Sahara zurück. Im Schutz der Streuwiesen baut der nur spatzengroße Vogel in einer Bodenmulde ein Nest. Die Streuwiesen bieten auch ausreichend Insektennahrung für die Jungenaufzucht. Zaunpfähle sind beliebte Sitzwarten, auf denen das Männchen seinen Gesang darbietet.

Gelbbauchunke (Bombina variegata)

Mit der auffällig gelb gefleckten Unterseite signalisieren die höchstens 5 cm großen Gelbbauchunken Fressfeinden ihre Ungenießbarkeit. Die unauffällige Oberseite ist dagegen eine gute Tarnung. Sehr kleine Gewässer, manchmal sogar Pfützen oder Fahrspuren, die nur für wenige Monate mit Wasser gefüllt sind, sind ihre bevorzugten Laichgewässer.

Hinweise für Gebietsbesuchende

Naturbeobachtung

Mit einem Fernglas können Sie die Tierwelt der Streuwiesen von den Wegen aus besonders gut beobachten, ohne dabei Störungen zu verursachen.

Abfälle und Lärm vermeiden

Lassen Sie keine Abfälle im Gebiet zurück und vermeiden Sie Lärm, der die Tierwelt beunruhigt.

Wegegebot einhalten

Bitte bleiben Sie auf den gekennzeich­neten Wegen und beachten Sie das Betretungsverbot der Streuwiesen von 15.03. bis 01.09. bzw. bis zur Mahd.

Leinenzwang für Hunde

Hunde müssen ausnahmslos an die kurze Leine. Frei laufende Hunde beunruhigen Vögel und andere Wildtiere.

Keine Fluggeräte

Bitte verzichten Sie auf Flüge über das Schutzgebiet. Das Überfliegen der Gebietsteile Gleggen-Köblern inkl. Pufferzonen (in einer Höhe von weniger als 300 m) und Birken-Schwarzes Zeug (höhenunabhängig) mit
Fluggeräten jeglicher Art ist nicht erlaubt.

Kontakt

Regionsmanagement Europaschutzgebiete
Thomas Kühmayer, MSc
Jahngasse 9 · 6850 Dornbirn
Tel. +43 (0) 5572 23235 4718 · thomas.kuehmayer@naturvielfalt.at